Notar ist für die öffentliche Beurkundung zuständig, wo vom Gesetz verlangt. Beispiele: Ehe- und Erbverträge, Testamente; Verträge um Grundeigentum (Kauf/Tausch/Schenkung/Baurecht/Begründung von Stockwerkeigentum); Gründung AG/GmbH. Urkundsfunktion im Kt.